[ GEBRAUCHSMUSTER ]
Das Gebrauchsmuster ist ein technisches Schutzrecht, es wird oft als „kleines Patent“ bezeichnet. Sein großer Vorteil:
Das Gebrauchsmuster wird in der Regel wenige Wochen nach dem Anmeldetag eingetragen. Somit hat das
Unternehmen bzw. der Erfinder rasch „sein Recht“ in der Hand und damit eine solide Grundlage für Vertrieb, Werbung,
Verkauf oder Lizenzen.
Obendrein gibt es beim Gebrauchsmuster eine sechsmonatige
Neuheitsschonfrist. Damit steht die Präsentation einer Erfindung,
etwa auf einer Messe oder einer Außendiensttagung, der
Eintragung nicht im Wege, sofern diese „Vorveröffentlichung“ eben
nicht länger als ein halbes Jahr zurückliegt.
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