| [ Einsatz der Schutzrechte ] | |||||||||||||||||||||||||||
| Vielfältiger Nutzen von Designvorsprung bis Werbewirkung. | |||||||||||||||||||||||||||
| Gewerbliche Schutzrechte verhindern die Nachahmung, also die kostenlose Übernahme von geschützten Innova- tionen oder Marken durch Wettbewerber richtig. Aber: Der Nutzen von Schutzrechten ist weitaus größer, er reicht vom Designvorsprung bis zur Werbewirkung. |
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