[ LIZENZEN ]
Neue Märkte erschließen – ohne Investitionen.

Wer über gewerbliche Schutzrechte verfügt, muss sie nicht selbst verwerten. Der Inhaber kann auch Lizenzen
vergeben. Dadurch lassen sich neue Märkte erschließen, ohne investieren zu müssen.
Denn: Mit einer Lizenz erhält der Lizenznehmer
das Recht, den Gegenstand des Schutzrechtes
entweder allein (ausschließliche Lizenz)
oder neben anderen Lizenznehmern (einfache
Lizenz) gewerblich zu nutzen.