| [ § 5 TMG ] | |||||
| Anforderung an die Kanzlei-Homepage nach § 5 Telemediengesetz Für Patentanwälte, die sich im Internet mit einer Home- page präsentieren, ist § 5 des Telemediengesetzes (TMG) hinsichtlich der Gestaltung des Internet-Auftritts von Bedeutung. Früher war die Angabe von Namen und Anschrift auf der Webseite ausreichend, jedoch sind heute eine Reihe von weiteren Hinweisen zwingend notwendig. |
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