[ § 5 TMG ]
Anforderung an die Kanzlei-Homepage nach
§ 5 Telemediengesetz

Für Patentanwälte, die sich im Internet mit einer Home-
page präsentieren, ist § 5 des Telemediengesetzes (TMG)
hinsichtlich der Gestaltung des Internet-Auftritts von
Bedeutung. Früher war die Angabe von Namen und
Anschrift auf der Webseite ausreichend, jedoch sind heute
eine Reihe von weiteren Hinweisen zwingend notwendig.