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Patentanwältinnen und Patentanwälte sind im einschlägigen Recht genauso zu
Hause wie in Wissenschaft und Technik: Um diesem Anspruch gerecht zu werden, haben die Patentanwälte in Deutschland eine der längsten Ausbildungen zu
absolvieren – und in dieser Phase nennt man die Patentanwaltsbewerber auch
Kandidaten.
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Zuständig für die Zulassung zur Ausbildung ist der Präsident des
Deutschen Patent- und Markenamtes. Der Bewerber (Kandidat)
muss den erfolgreichen Abschluss eines Studiums naturwissen-
schaftlicher oder technischer Fächer an einer Universität nachwei-
sen, danach schließt sich eine mindestens 34-monatige Ausbildung
im Inland auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes an. |
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